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Fachbegriffe

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind die Schulden eines Unternehmens, deren Höhe und Fälligkeit feststehen: Bankkredite, Anzahlungen von Kunden, offene Lieferantenrechnungen, Wechselverbindlichkeiten sowie Schulden gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung; sie stehen auf der Passivseite nach den Rückstellungen (§ 224 Abs 3 C UGB).

Sie sind mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen (§ 211 UGB) und nach Restlaufzeit zu kennzeichnen: Für jeden Posten ist anzugeben, welcher Teil innerhalb eines Jahres und welcher nach mehr als fünf Jahren fällig wird (§ 225 Abs 6 UGB); gesicherte Verbindlichkeiten sind im Anhang samt Art der Sicherheit zu erläutern.

Von Rückstellungen unterscheiden sie sich durch die Bestimmtheit: Die Rechnung des Steuerberaters über 2.400 Euro ist eine Verbindlichkeit, die geschätzten Kosten des noch nicht abgerechneten Jahresabschlusses eine Rückstellung. In der Nebenbuchhaltung werden Lieferantenverbindlichkeiten je Kreditor geführt und über die offene-Posten-Liste überwacht.

Kurzfristige Verbindlichkeiten im Verhältnis zum Umlaufvermögen zeigen die Liquidität; Rückstände beim Finanzamt und bei der ÖGK sind für Prüfer ein Warnsignal, weil sie auf Zahlungsschwierigkeiten hindeuten und den Geschäftsführer persönlich haften lassen können (§ 9 BAO, § 67 ASVG).

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