Verlustrücktrag
Ein Verlustrücktrag ist die Verrechnung eines Verlusts mit den Gewinnen eines oder mehrerer vorangegangener Jahre, sodass bereits bezahlte Steuer erstattet wird; das österreichische Einkommensteuerrecht kennt ihn grundsätzlich nicht, Verluste können nur in spätere Jahre vorgetragen werden (§ 18 Abs 6 EStG).
Die einzige Ausnahme war der befristete COVID-19-Verlustrücktrag: Verluste der Jahre 2020 und 2021 durften bis zu 5 Millionen Euro in die Jahre 2019 und 2018 rückgetragen werden (§ 124b Z 355 EStG, § 26c Z 76 KStG). Diese Regelung ist ausgelaufen und für aktuelle Verluste nicht mehr anwendbar (Stand Oktober 2026).
Wer in deutschen Quellen vom Verlustrücktrag liest, trifft auf ein deutsches Rechtsinstitut: § 10d dEStG erlaubt dort den Rücktrag in zwei Vorjahre bis zu festgelegten Höchstbeträgen; in Österreich gibt es diese Möglichkeit außerhalb der COVID-19-Sonderregel nicht.
Ein Unternehmer, der nach drei guten Jahren einen Verlust erleidet, bekommt daher keine Steuer zurück, sondern nutzt den Verlust erst gegen künftige Gewinne; in der Liquiditätsplanung ist das ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Rechtslage.
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