Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) ist die Kennnummer, die das Finanzamt Österreich Unternehmern für den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erteilt (Art 28 UStG); sie besteht aus dem Länderkürzel AT, dem Buchstaben U und acht Ziffern.
Sie weist den Geschäftspartner als Unternehmer aus: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur steuerfrei, wenn der Abnehmer seine gültige UID bekannt gibt und die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung erfasst wird; bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern bestimmt die UID, dass die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht. Die Gültigkeit einer fremden UID ist im Bestätigungsverfahren über FinanzOnline zu prüfen und zu dokumentieren.
Auf Rechnungen über 10.000 Euro brutto ist zusätzlich die UID des Leistungsempfängers anzugeben (§ 11 Abs 1 Z 3 UStG); fehlt sie, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Kleinunternehmer erhalten eine UID nur auf Antrag, wenn sie innergemeinschaftliche Erwerbe über der Erwerbsschwelle tätigen oder Dienstleistungen von EU-Unternehmern beziehen.
Die UID ist von der Steuernummer zu unterscheiden, die das Finanzamt jedem Abgabepflichtigen für das Verfahren zuteilt; die UID gibt es nur für Unternehmer und nur auf Antrag.
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