Zum Inhalt springen
Steuern & Abgaben

Werbungskostenpauschale

Das Werbungskostenpauschale ist ein fixer Betrag von 132 Euro jährlich, der bei Einkünften aus einem aktiven Dienstverhältnis ohne Nachweis als Werbungskosten abgezogen wird (§ 16 Abs 3 EStG, Stand September 2026).

Es wird automatisch berücksichtigt, in der laufenden Lohnsteuerberechnung ebenso wie in der Arbeitnehmerveranlagung. Das Pauschale kommt nicht zu den tatsächlichen Kosten hinzu, sondern wird durch sie ersetzt. Weist ein Arbeitnehmer 500 Euro Werbungskosten nach, werden 500 Euro abgezogen, gegenüber dem Pauschale also 368 Euro mehr. Bestimmte Werbungskosten werden neben dem Pauschale berücksichtigt statt darauf angerechnet, etwa Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und das Pendlerpauschale.

Pensionisten steht das Pauschale nicht zu, weil sie keine Einkünfte aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen. Für einzelne Berufsgruppen, etwa Vertreter oder Journalisten, sieht eine Verordnung höhere, meist prozentuell bemessene Pauschalen mit Höchstbetrag vor. Der Betrag von 132 Euro unterliegt nicht der jährlichen Inflationsanpassung. Die deutsche Entsprechung heißt Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ist deutlich höher und für Österreich ohne Bedeutung.

Werbungskostenpauschale in der Praxis?

Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.

Jobs ansehen