- Hybrid
Besteuerung von Reiseleistungen
Margenbesteuerung nach dem UstG
ARS Akademie18. März 2027 · 13:00–18:00 UhrARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
Überblick
Warum teilnehmen
- Reiseleistungen unterliegen besonderen umsatzsteuerlichen Sondervorschriften, die in § 25 UStG geregelt sind.
- Die Margenbesteuerung kommt sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich zur Anwendung.
- Im Kurs gehen wir auf die Funktionsweise der Margensteuer ein und besprechen die Reichweite der Besteuerung von Reiseleistungen nach dem UstG in der Praxis.
Kursüberblick
Reiseleistungen unterliegen in Österreich besonderen umsatzsteuerlichen Sondervorschriften, die in § 25 UStG geregelt sind. Insbesondere wird hier die sogenannte Margenbesteuerung nach § 23 UstG angewendet, die sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich zur Anwendung kommt. Diese Regelung sorgt dafür, dass bei Reiseleistungen die Umsatzsteuer nur auf die Marge, also den Gewinn des Reiseveranstalters, erhoben wird, anstatt auf den gesamten Preis der Reise.
Die Margenbesteuerung ermöglicht es Reiseveranstaltern, die von ihnen erzielte Differenz zwischen dem Einkaufspreis der einzelnen Reisebestandteile (z. B. Transport, Unterbringung, Eintrittskarten) und dem Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu verwenden. Im Kurs beleuchten wir die Funktionsweise der Margensteuer und die spezifischen Anforderungen und Grenzen der Besteuerung von Reiseleistungen nach dem UStG. Zusätzlich beleuchten zahlreiche Sonderfälle von Reiseleistungen (Betriebsausflüge).
Kursinhalte
Rechtsgrundlagen & Funktionsweise der Margensteuer nach dem UstG
Systematik der Margenbesteuerungen nach § 23 UStG
Besteuerung von Reiseleistungen & Reisevorleistung
Steuerbefreiung: Aufteilung
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage von Reiseleistungen (Marge)
Rechnungsausstellung, Vorsteuerabzug & Aufzeichnungspflichten
Zielgruppe
- Mitarbeiter von Finanz- und Rechnungswesenabteilungen
- Reisebüros, Reiseunternehmen
- Mitarbeiter von Import- und Exportabteilungen
- Buchhalter
- Wirtschaftstreuhänder
- Steuerberater
- Anrechenbarkeit
- Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.; Approbation: Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-AARL 2017-KSW
Speaker
Mag. Thomas Epply
Profil von Mag. Thomas Epply (neuer Tab)
Preise und Pakete
Präsenz
Vor Ort€ 520
