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Besteuerung von Reiseleistungen

Margenbesteuerung nach dem UstG

ARS Akademie18. März 2027 · 13:00–18:00 UhrARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien

Überblick

Warum teilnehmen

  • Reiseleistungen unterliegen besonderen umsatzsteuerlichen Sondervorschriften, die in § 25 UStG geregelt sind.
  • Die Margenbesteuerung kommt sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich zur Anwendung.
  • Im Kurs gehen wir auf die Funktionsweise der Margensteuer ein und besprechen die Reichweite der Besteuerung von Reiseleistungen nach dem UstG in der Praxis.

Kursüberblick

Reiseleistungen unterliegen in Österreich besonderen umsatzsteuerlichen Sondervorschriften, die in § 25 UStG geregelt sind. Insbesondere wird hier die sogenannte Margenbesteuerung nach § 23 UstG angewendet, die sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich zur Anwendung kommt. Diese Regelung sorgt dafür, dass bei Reiseleistungen die Umsatzsteuer nur auf die Marge, also den Gewinn des Reiseveranstalters, erhoben wird, anstatt auf den gesamten Preis der Reise.

Die Margenbesteuerung ermöglicht es Reiseveranstaltern, die von ihnen erzielte Differenz zwischen dem Einkaufspreis der einzelnen Reisebestandteile (z. B. Transport, Unterbringung, Eintrittskarten) und dem Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu verwenden. Im Kurs beleuchten wir die Funktionsweise der Margensteuer und die spezifischen Anforderungen und Grenzen der Besteuerung von Reiseleistungen nach dem UStG. Zusätzlich beleuchten zahlreiche Sonderfälle von Reiseleistungen (Betriebsausflüge).

Kursinhalte

  • Rechtsgrundlagen & Funktionsweise der Margensteuer nach dem UstG

  • Systematik der Margenbesteuerungen nach § 23 UStG

  • Besteuerung von Reiseleistungen & Reisevorleistung

  • Steuerbefreiung: Aufteilung

  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage von Reiseleistungen (Marge)

  • Rechnungsausstellung, Vorsteuerabzug & Aufzeichnungspflichten

Zielgruppe

  • Mitarbeiter von Finanz- und Rechnungswesenabteilungen
  • Reisebüros, Reiseunternehmen
  • Mitarbeiter von Import- und Exportabteilungen
  • Buchhalter
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Steuerberater
Anrechenbarkeit
Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.; Approbation: Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-AARL 2017-KSW

Speaker

Preise und Pakete

  • Präsenz

    Vor Ort

    € 520

Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.

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