- Vor Ort
Forderungsdurchsetzung im Insolvenzverfahren
Strategien & Rechte für Gläubiger im aktuellen Insolvenzrecht
ARS Akademie17. November 2026 · 08:30–16:30 UhrARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien
Überblick
Warum teilnehmen
- Gläubiger stehen im Insolvenzverfahren vor komplexen Herausforderungen.
- Wer Forderungen erfolgreich durchsetzen will, muss Fristen einhalten, Anfechtungsrisiken kennen und taktisch klug agieren – gerade bei aktuellen Änderungen wie dem Anfechtungsausschluss oder dem Auslaufen des Tilgungsplans.
Kursüberblick
Der mit Anfang 2026 in Kraft getretene Anfechtungsausschluss für Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben verändert das Insolvenzverfahren grundlegend – ebenso wie das bevorstehende Auslaufen des Tilgungsplans für Konsumenten Mitte 2026. Welche rechtlichen und praktischen Folgen sich daraus für Gläubiger ergeben, zeigt dieser Kurs ebenso wie mögliche Reaktionen des Gesetzgebers.
Zentrales Thema ist die wirksame Forderungsdurchsetzung, sowohl bei bestehenden Insolvenzen als auch in Vorbereitung auf bevorstehende Verfahren. Behandelt werden unter anderem die Anmeldung gesicherter und ungesicherter Forderungen, der Umgang mit Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt und Absonderungsrechten sowie rechtliche Fallstricke bei verspäteter Anmeldung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Gläubiger ihre Interessen frühzeitig absichern, rechtzeitig auf drohende Insolvenzverfahren reagieren und Handlungsspielräume gegenüber Schuldnern aktiv nutzen können.
Aktuelle Gesetzesnovellen, mögliche Reformen und praxisnahe Empfehlungen zur strategischen Gläubigerpositionierung runden das Programm ab.
Kursinhalte
Insolvenzverfahren rechtlich einordnen
Konkurs-, Sanierungsverfahren
Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) – Gesamtvollstreckung
Unterschiede und Parallelen zwischen den Verfahren
Insolvenzdatei als Informationsquelle
Insolvenzantrag des Gläubigers
Inhalt des Antrags – Eröffnungsvoraussetzungen
Besonderheiten nach Bekanntmachung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit
Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Schicksal der Verträge im Insolvenzverfahren
Welchen Umfang hat die Vertragsauflösungssperre – welche Klauseln sind zulässig?
Was passiert bei Vertragsabschluss mit dem Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
Einflussmöglichkeiten der Gläubiger im Insolvenzverfahren
Forderungen korrekt im Insolvenzverfahren anmelden
Notwendiger Inhalt der Forderungsanmeldung
Was gilt bei verspäteter Forderungsanmeldung?
Bedeutung der Anmeldung
Gläubigerinteressen sichern und wirksam durchsetzen
Rechte des gesicherten Gläubigers: Pfandrecht, Aufrechnungsbefugnis
Eigentumsvorbehalt im Insolvenzfall geltend machen
Die Gefahr der Anfechtung berücksichtigen
Forderungseintreibung bei drohender Insolvenz
Wann muss die hereingebrachte Forderung zurückgezahlt werden?
Wann sind Sicherheiten anfechtungsfest
Sanierungsplan, weitere Lösungen und Entschuldungsmöglichkeiten
Sanierungsplan aus Sicht der Gläubiger bewerten - Mindestquote, Zahlungsfrist, Abstimmung
Zahlungsplan – bei Einzelunternehmern und Konsumenten
Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung des Schuldners - Abschöpfungsplan - Tilgungsplan mit zusätzlichen Einleitungshindernissen
Rechte und Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Wiederaufleben der Forderung beim Sanierungsplan – Mahnung richtig formulieren
Welche Forderungen werden nicht gekürzt?
Exkurs
Was regelt die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO)? – Forderungsanmeldung im EU-Ausland
Was ist ein Restrukturierungsverfahren? - Die Stellung der Gläubiger beim Restrukturierungsplan
Wichtige Informationen
Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa/
Zielgruppe
- Unternehmer als Gläubiger
- Mitarbeiter von Großgläubigern
- Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
- Rechtsanwälte | Steuer- & Unternehmensberater
- Mit der Eintreibung von Forderungen befasste Personen
- Mitarbeiter des Verkaufs und Vertriebs
- Alle mit der Vertragsgestaltung (u. a. Liefer- & Leistungsverträge) befassten Personen
- Anrechenbarkeit
- approbationsfähig: Rechtsanwaltsanwärter*innen
Speaker
Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr
Profil von Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr (neuer Tab)
Preise und Pakete
Präsenz
Vor Ort€ 710
