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Steuern & Abgaben

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein Begriff des deutschen Einkommensteuerrechts. Er erfasst Arbeiten im Privathaushalt wie Reinigung, Gartenpflege oder Handwerkerleistungen, deren Lohnkosten in Deutschland teilweise direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können (§ 35a dEStG).

Das österreichische EStG kennt keine vergleichbare Begünstigung. Ausgaben für Reinigungskraft, Gärtner oder Handwerker im eigenen Wohnbereich sind Kosten der privaten Lebensführung und nicht absetzbar (§ 20 EStG). Steuerlich wirksam werden solche Kosten nur über andere Tatbestände. Pflege- und Betreuungskosten bei Pflegebedürftigkeit, etwa für eine 24-Stunden-Betreuung, können außergewöhnliche Belastungen sein, ebenso die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Instandhaltungsarbeiten an einer vermieteten Wohnung sind Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Kinderbetreuungskosten sind seit Einführung des Familienbonus Plus 2019 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Handwerkerleistungen förderte der Bund zeitweise über den Handwerkerbonus, eine direkte Förderung, die außerhalb der Steuererklärung beantragt wurde. Für die legale Beschäftigung von Haushaltshilfen gibt es den Dienstleistungsscheck. Er vereinfacht Anmeldung und Abrechnung, bringt aber keinen Steuervorteil.

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