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Steuern & Abgaben

Sachbezug

Ein Sachbezug ist ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der nicht in Geld, sondern in Sachen oder Nutzungsmöglichkeiten besteht, etwa die Privatnutzung eines Dienstwagens, eine Dienstwohnung, ein zinsloses Darlehen oder Mahlzeiten; er gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ist mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (§ 15 Abs 2 EStG).

Für die wichtigsten Fälle legt die Sachbezugswerteverordnung Pauschalen fest. Beim Dienstwagen beträgt der monatliche Sachbezug 2 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 960 Euro; für Fahrzeuge unter dem jeweils geltenden CO2-Grenzwert 1,5 Prozent, höchstens 720 Euro, und für reine Elektrofahrzeuge null (Stand Oktober 2026). Wer den Wagen nachweislich höchstens 500 Kilometer im Monat privat nutzt, versteuert den halben Wert.

Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten; ausbezahlt wird er nicht, er verringert also das Nettogehalt. Ein Dienstwagen um 40.000 Euro bedeutet 800 Euro Sachbezug im Monat, bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent und rund 18 Prozent Sozialversicherung etwa 460 Euro weniger netto.

Steuerfrei bleiben bestimmte Vorteile wie das Klimaticket, Mitarbeiterrabatte bis 20 Prozent oder Essensgutscheine bis 8 Euro pro Arbeitstag (§ 3 EStG); die Personalverrechnung muss die Abgrenzung je Fall treffen.

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