Schnittstellen in der Buchhaltung
Schnittstellen in der Buchhaltung sind die Verbindungen, über die die Buchhaltungssoftware Daten mit anderen Systemen austauscht: Bankkonten, Online-Shops und Marktplätze, Registrierkassen, Warenwirtschaft, Lohnverrechnung, Zeiterfassung, Belegportale und die Behördenportale FinanzOnline, ELDA und das Firmenbuch.
Typische Datenflüsse sind der Kontoauszugsimport im CAMT-Format, Verkaufs- und Gebührenberichte aus Shopsystemen, Kassenumsätze aus dem Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse, Lohnbuchungen aus der Personalverrechnung und die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldung, Jahreserklärungen und Jahresabschluss. Standards wie ebInterface für die E-Rechnung oder das BMD-Importformat verbreiten sich, bleiben aber uneinheitlich.
Rechtlich ändern Schnittstellen nichts an der Verantwortung: Die Bücher müssen auch bei automatischem Import so geführt sein, dass ein sachverständiger Dritter die Geschäftsfälle nachvollziehen kann (§ 131 BAO); Importregeln, Prüfprotokolle und Abstimmungen sind deshalb zu dokumentieren.
Für Kanzleien entscheidet die Schnittstellenqualität über die Wirtschaftlichkeit eines Mandats, weshalb die Auswahl und Einrichtung inzwischen eine eigene Dienstleistung ist.
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