Umsatzerlöse
Umsatzerlöse sind die Beträge, die ein Unternehmen aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen erzielt, nach Abzug von Erlösschmälerungen wie Rabatten, Skonti und Gutschriften und ohne Umsatzsteuer (§ 189a Z 5 UGB); sie bilden den ersten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.
Seit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 ist der Begriff weit: Auch Erlöse aus Nebengeschäften zählen dazu, sofern sie aus Produkten oder Dienstleistungen stammen; nur betriebsfremde Erträge wie Anlagenverkäufe oder Förderungen bleiben sonstige betriebliche Erträge. Die Umsatzsteuer ist durchlaufend und kein Erlös.
Die Umsatzerlöse bestimmen mehrere Schwellen: die Rechnungslegungspflicht ab 700.000 Euro in zwei Folgejahren (§ 189 UGB), die Größenklassen der Kapitalgesellschaft (§ 221 UGB), die Pflicht zur Abschlussprüfung und steuerlich die Kleinunternehmergrenze und die Pauschalierungsgrenzen. Erfasst wird der Erlös im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, nicht der Zahlung.
Für Steuerberatungskanzleien sind Umsatzerlöse Honorarerlöse; die Honorarumsatz pro Mitarbeiter ist eine ihrer Benchmark-Kennzahlen.
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