Digitalsteuer
Die Digitalsteuer ist eine Abgabe von 5 Prozent auf Entgelte für Onlinewerbeleistungen, die große Onlinewerbeleister im Inland erbringen; sie gilt seit 1. Jänner 2020 nach dem Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020).
Steuerpflichtig sind nur Unternehmen oder Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem Umsatz aus inländischen Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Millionen Euro im Wirtschaftsjahr (Stand Oktober 2026); erfasst sind Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbare Werbung auf digitalen Schnittstellen. Als im Inland erbracht gilt eine Werbeleistung, wenn sie auf einem Gerät mit inländischer IP-Adresse empfangen wird und sich zumindest auch an inländische Nutzer richtet.
Die Steuer wird monatlich selbst berechnet, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats entrichtet und jährlich beim Finanzamt für Großbetriebe erklärt. Sie ergänzt die Werbeabgabe, die nur klassische Werbung in Druckwerken, Rundfunk und auf Flächen erfasst; österreichische Unternehmen, die online werben, zahlen die Digitalsteuer nicht selbst, sondern tragen sie allenfalls über die Preise der Plattformen.
Digitalsteuer in der Praxis?
Entdecken Sie passende Stellen aus der Steuerbranche auf taxfinder.