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Steuern & Abgaben

Doppelbesteuerungsabkommen

Auch: DBA

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der die Besteuerungsrechte an grenzüberschreitenden Einkünften und Vermögen aufteilt, damit dieselben Einkünfte nicht in beiden Staaten voll besteuert werden.

Österreich hat mit rund 90 Staaten solche Abkommen geschlossen, die meist dem OECD-Musterabkommen folgen. Das DBA entscheidet zuerst, wo eine Person ansässig ist, und ordnet dann je Einkunftsart zu: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat, Unternehmensgewinne dem Ansässigkeitsstaat außer bei einer Betriebsstätte, Arbeitslohn grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat mit der 183-Tage-Regel.

Die Doppelbesteuerung wird nach der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt oder nach der Anrechnungsmethode vermieden; welche gilt, steht im jeweiligen Abkommen. Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren werden durch das DBA auf einen Höchstsatz begrenzt, die Entlastung läuft über die DBA-Entlastungsverordnung oder einen Rückerstattungsantrag.

DBA-Fragen gehören zum Kern der Steuerberatung für Konzerne, Grenzgänger und entsandte Mitarbeiter; die Abkommen sind als Staatsverträge im Bundesgesetzblatt kundgemacht und gehen dem innerstaatlichen Recht als lex specialis vor.

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