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Fachbegriffe

Materialaufwand

Auch: Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

Der Materialaufwand ist der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, in dem ein Unternehmen den Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an bezogenen Waren und an von Dritten zugekauften Herstellungsleistungen ausweist; das UGB nennt ihn „Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ (§ 231 Abs 2 UGB, Gesamtkostenverfahren).

Erfasst wird der Verbrauch, nicht der Einkauf: Was am Jahresende noch auf Lager liegt, steht als Vorrat in der Bilanz und mindert den Aufwand. Eine Tischlerei bucht das Holz für Aufträge des Jahres ebenso hier wie die Lackierung, die sie an einen Fremdbetrieb ausgelagert hat.

Aus Umsatzerlösen und Materialaufwand ergibt sich der Rohertrag, eine der ersten Kennzahlen, die Bilanzbuchhalter und Prüfer bei der Analyse eines Abschlusses betrachten. Beim Umsatzkostenverfahren erscheint der Materialverbrauch nicht gesondert, sondern in den Herstellungskosten der verkauften Leistungen (§ 231 Abs 3 UGB).

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