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2 Tage
  • Hybrid

Steuerrecht in Städten & Gemeinden

Steueroptimierung in der kommunalen Verwaltung inkl. BAO

ARS Akademie25.–26. November 2026 · Beginn 09:00 Uhr · Ende 17:00 UhrARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien

Überblick

Warum teilnehmen

  • Städte und Gemeinden müssen kommunale Einnahmen und Abgaben korrekt erheben und effizient verwalten.
  • Fehler bei Steuererhebung, Gebührenverwaltung oder Abgabenerhebung können schnell zu rechtlichen Risiken führen.
  • Im Kurs lernen Sie, wie Sie kommunale Finanzströme steuern, Steuervorschriften einhalten und so die wirtschaftliche Stabilität sichern.

Kursüberblick

Städte und Gemeinden stehen im Steuerrecht vor einer besonderen Herausforderung, da sie sowohl hoheitliche Aufgaben erfüllen als auch wirtschaftlich tätig sein müssen. Während hoheitliche Leistungen grundsätzlich steuerfrei sind, unterliegen wirtschaftliche Aktivitäten, wie der Betrieb von Mehrzweckhallen, Museen oder Bäder in der Regel der Umsatzsteuer. Die richtige Abgrenzung ist komplex, aber entscheidend, um rechtliche Sicherheit zu schaffen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Blicken Sie mit uns auf die zahlreichen Sonderregeln im Steuerrecht, die für kommunale Einrichtungen gelten. Sorgen Sie durch umfassendes kommunalsteuerliches Know-how für mehr finanzielle Stabilität und steigern Sie die Effizienz in der Verwaltung. Zudem beleuchten wir Gemeindekooperationen als attraktive Alternative zur Gemeindezusammenlegung und zeigen auf, wie durch Zusammenarbeit Synergien genutzt und Kosten reduziert werden können. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen das nötige Fachwissen zur Bundesabgabenordnung (BAO) und geben Tipps zu den verfahrensrechtlichen Regelungen in Abgabensachen.

Kursinhalte

  • Städte und Gemeinden im Finanz- & Steuerrecht

  • Abgabenrecht der Städte und Gemeinden

  • Betriebe gewerblicher Art gemäß Körperschaftsteuergesetz

  • Betriebe gewerblicher Art gemäß Umsatzsteuergesetz

  • Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts / Einschränkung der Option zur Steuerpflicht

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe von Körperschaften öffentlichen Rechts

  • Die Körperschaft öffentlichen Rechts als Unternehmer

  • Gemeindekooperationen vs. Gemeindenzusammenlegung

  • Immobilienertragsteuer (ImmoEst) bei Städten & Gemeinden

  • Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht

  • Energieabgabenvergütung, Kapitalertragsteuer, Werbeabgabe

  • Ausgliederungen nach Art. 34 BBG und Rückabwicklung von Ausgliederungen

  • Bundesabgabenordnung (BAO) - verfahrensrechtliche Regelungen in Abgabensachen

  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Kindergärten, Museen, Mehrzweckhallen, Dienstfahrrädern

  • Gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art

Wichtige Informationen

Ermäßigung für Gemeinden auf den regulären Seminarpreis - Gemeindestaffelung
bis 2000 Einwohner 40% Ermäßigung
bis 5000 Einwohner 30% Ermäßigung
bis 10000 Einwohner 20% Ermäßigung
ab 10000 Einwohner 10% Ermäßigung

Zielgruppe

  • Bürgermeister | Magistrats-, Stadt- & Gemeinderäte | Gemeindeaufsicht
  • Mitglieder des Finanz- und Kontrollausschusses
  • Leiter und Mitarbeiter der Buchhaltung
  • Rechnungshöfe | Amtsleiter
  • Leiter der Gemeindeabteilungen der Landesregierungen
  • Steuerberater | Wirtschaftstreuhänder, die KöR betreuen
Anrechenbarkeit
Approbation: Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-AARL 2017-KSW; Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.

Programm

  1. Tag 1Tag 1

    Mi, 25. November 2026 · 09:00–17:00 Uhr

  2. Tag 2Tag 2

    Do, 26. November 2026 · 09:00–17:00 Uhr

Speakerinnen und Speaker

Preise und Pakete

  • Online

    Online

    € 1.210

  • Präsenz

    Vor Ort

    € 1.210

Preise verstehen sich netto (exkl. MWSt.), Ratenzahlung für Ausbildungen ab € 2.000,- möglich, fragen Sie bei unseren Bildungsberatern nach.

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